Die Beratung und Prüfung von gemeinnützigen Unternehmen bzw. Institutionen sowie Betrieben im Gesundheits- und Sozialbereich ist ein Spezialgebiet unseres Leistungsangebotes.
Auf diesem Gebiet findet sich in unserer Mandantschaft ein breites Spektrum hinsichtlich Größe, Struktur, Rechtsform und Branchen, z. B.:
- Gemeinnützige Gesellschaften
- Krankenhäuser / Fachkliniken
- Ambulante / stationäre Rehabilitationseinrichtungen
- Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe
- Gemeinnützige Stiftungen und Vereine
- Kirchliche Orden und kirchennahe Strukturen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Kommunale Unternehmen
Leistungsbeispiele Prüfung:
- Gesetzliche oder freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen
- Systemprüfungen (DRG/Patientenabrechnungen, Personalmanagement, Investitions- und Finanzmanagement, Finanzbuchhaltung)
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 HGrG)
- Prüfungen von Risikomanagementsystemen
- Prüfungen der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln und Zuschüssen
-
Betriebswirtschaftliche Sonderprüfungen
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Kreditwürdigkeitsprüfungen
- Prüfungen von Verrechnungspreisen und Kostenumlagen
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen
Leistungsbeispiele Beratung:
- Gestaltungsberatung bei Unternehmensgründungen, Kooperationen und Fusionen (z.B. zwischen Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten)
-
Beratung zu Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts, z.B.
- Abgrenzung von ideellem Bereich / wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb / Vermögensverwaltung
- Verluste im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
- Mittelverwendungsrechnungen
- Spendenrecht und Sponsoring
- Gestaltungen zu umsatzsteuerrechtlichen Fragestellungen, insbesondere Organschaft; Vermeidung nicht abzugsfähiger Vorsteuern oder umsatzsteuerpflichtiger Leistungen in Unternehmensgruppen
- Grunderwerbsteuern bei Umstrukturierungen