Machen Sie aus Ihrem Abschluss kein offenes Geheimnis
Der Gesetzgeber hat die Offenlegungspflichten deutlich verschärft. Alle
Gesellschaften mit beschränkter Haftung, d.h. insbesondere GmbHs und GmbH
& Co. KGs müssen ab 2006 ihre Jahres- und Konzernabschlüsse sowie
Lageberichte zwingend im Internet veröffentlichen. Die Daten können dann
von jedermann eingesehen und abgerufen werden. Ausweichstrategien zum
Schutz der Unternehmensdaten sollten deshalb geprüft werden.
Was können wir für Sie tun?