Kommt Ihre Kapitalanlage noch richtig zur Geltung?
Die Versteuerung von Dividenden und Zinserträgen sieht ab 2009 vor, dass
keine Werbungskosten mehr steuerlich geltend gemacht werden können. Dies
hat gravierende Auswirkungen, wenn Kapitalanlagen refinanziert sind oder
Vermögensverwaltungsgebühren anfallen. Hier sind Alternativen gefragt.
Beim Kauf von GmbH-Anteilen bietet sich z.B. die Umwandlung der GmbH in
eine GmbH & Co. KG an.
Was können wir für Sie tun?