Dr. Dienst & Partner GmbH & Co. KG - Springe direkt:

Experten an
Ihrer Seite

Aktuelle Steuertipps

Studieren, kein Einkommen, aber Steuern sparen.

Seit 2004 sind Berufsausbildungskosten nur noch bis zu 4.000 Euro im Jahr steuerlich abzugsfähig. Insbesondere Studenten haben häufig höhere Kosten.
Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass Aufwendungen für ein Erststudium unbegrenzt steuerlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt.
Auch wenn Studenten mangels Einkommen keine Steuern zahlen, sollten sie in diesen Fällen eine Steuererklärung abgeben. Die dadurch entstehenden Verlustvorträge mindern in späteren Jahren die Steuerlast.

Was können wir für Sie tun?

hCards

Logo von Dr. Dienst & Partner GmbH & Co. KG
Dr. Dienst & Partner GmbH & Co. KG, work: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 26, 56073 Koblenz, Deutschland, work: +49 (0) 261 / 4066-0, fax: +49 (0) 261 / 4066-110
Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 4, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20