Darlehen an Töchter kann man sicher abschreiben
Mutterkapitalgesellschaften schrieben wertlos gewordene Darlehen, die sie ihren Tochterkapitalgesellschaften gewährt haben, bis 2007 mit steuerlicher Wirkung ab. Oft erkannte die Finanzverwaltung jedoch diese Wertberichtigungen nicht an. Der Bundesfinanzhof hat nun für die Rechtslage bis einschließlich 2007 entschieden, dass solche Darlehensabschreibungen steuerwirksam vorzunehmen sind. Streitfälle können jetzt zu Gunsten des Steuerpflichtigen abgeschlossen werden.
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