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Bislang wurden die Kosten einer doppelten Haushaltsführung steuerlich dann nicht anerkannt, wenn die Wohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung beibehalten wurde. Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung jetzt zugunsten der Steuerpflichtigen korrigiert. Eine Vielzahl von Arbeitnehmern werden von dieser weitreichenden Rechtsprechungsänderung profitieren können.

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